Ärzte müssen Fehler künftig unaufgefordert mitteilen
Patientinnen und Patienten bekommen mehr Rechte bei Behandlungsfehlern: Ärzte und Kliniken müssen künftig von sich aus über erkennbare Fehler informieren, Namen der Behandelnden nennen, und der Nachweis eines Fehlers vor Gericht wird erleichtert.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Ärzte müssen Fehler künftig unaufgefordert mitteilen Recht auf Namen von Vertragspartner und Behandelnden Beweismaß beim Kausalitätsnachweis wird abgesenkt Krankenkassen müssen Versicherte bei Ansprüchen unterstützen Evaluierung binnen 5 Jahren: Härtefallfonds prüfen
Wen es betrifft
Sie müssen über erkennbare Behandlungsfehler künftig von selbst informiert werden, erhalten unverzüglich Einsicht in alle Behandlungsunterlagen und haben es vor Gericht leichter, einen Fehler nachzuweisen. Für die jährlich mehr als 800.000 Betroffenen vermeidbarer Behandlungsfehler sollen Prävention und Durchsetzung von Ansprüchen verbessert werden. Die Krankenkassen müssen Versicherte verbindlich unterstützen, wenn diese Schadensersatz wegen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern durchsetzen wollen.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Änderung des Patientenrechtegesetzes
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Dafür dürften
- Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.