Strahlenpass soll ab Juli 2029 elektronisch werden
Ein Gesetzentwurf soll Pflichten im Strahlenschutz verringern. Betroffen sind vor allem Beschäftigte mit Strahlenpass und Fachkräfte in Gesundheit und Pflege.
Stand 8. Oktober 2026 · ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Der Strahlenpass soll künftig elektronisch geführt werden. Bisher gibt es ihn auf Papier. Den Pass führen Beschäftigte, die beruflich mit Strahlung arbeiten. Die Umstellung ist ab dem 1. Juli 2029 geplant. Außerdem sollen deutlich weniger Beschäftigte überhaupt einen Strahlenpass brauchen. Röntgengeräte sollen nur noch zehn Kalendertage vorher angezeigt werden müssen. Bisher sind es zwei Wochen.
Weniger Kurse in Kliniken
Für Beschäftigte in Gesundheit und Pflege soll die Teleradiologie einfacher werden. Gemeint ist Röntgen mit fachlicher Betreuung aus der Ferne. Am Ort der Untersuchung sollen zwei Kurse wegfallen. Der Grundkurs kostet rund 180 Euro. Der Aktualisierungskurs kostet rund 110 Euro. Fällt das Teleradiologiesystem aus, soll die Pflicht zur Anwesenheit vor Ort entfallen.
Land und Beschäftigte
Die Teleradiologie soll gerade im ländlichen Raum stärker zur Gesundheitsversorgung beitragen. Für Beschäftigte ändert sich zudem eine Berechnung. Es geht um die Strahlendosis durch Radon. Dafür soll ein höherer Dosiskoeffizient gelten. Das ist ein Rechenwert für die Dosis. Er soll dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen.
Stand des Verfahrens
Das Gesetz ist bisher ein Entwurf. Der letzte Schritt im Verfahren war am 7. Oktober 2026. Die meisten Regeln sollen am Tag nach der Verkündung gelten. Verkündung heißt: Das Gesetz wird amtlich veröffentlicht. Der elektronische Strahlenpass soll erst am 1. Juli 2029 kommen. Ein weiterer Teil soll ebenfalls erst dann gelten.
Was sonst noch drinsteht
Die Wirtschaft soll pro Jahr 17 Mio. Euro weniger Aufwand haben. In der Teleradiologie soll das sogenannte Regionalprinzip entfallen. Außerdem sollen Fusionsanlagen ausdrücklich im Strahlenschutzrecht geregelt werden.
- Gesetz zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
- Stand
- EntwurfNoch nicht im Bundestag beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 158 von 165 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.