Kundenanlage neu definiert: entscheidend ist die tatsächliche Funktion
Stromanlagen auf privaten Arealen wie Campingplätzen, Marinas oder Gewerbeparks bleiben von den Pflichten für Stromnetze befreit. Anlagen, die tatsächlich wie ein Verteilernetz funktionieren, fallen künftig eindeutig unter die Netzregulierung.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Kundenanlage neu definiert: entscheidend ist die tatsächliche Funktion Anlagen mit Netzfunktion → volle Netzregulierung Campingplätze, Marinas, Gewerbeparks bleiben regulierungsfrei
Wen es betrifft
Für sie entstehen keine Mehrkosten, Auswirkungen auf die Strompreise für Endkunden sind nicht zu erwarten.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur unionsrechtskonformen Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- AfD
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.