9 GW neue Langzeitkapazitäten in 2 Runden 2026 ausgeschrieben
Der Staat richtet einen Kapazitätsmarkt ein: Betreiber von Kraftwerken, Speichern und flexiblen Lasten können sich in Ausschreibungen um eine Vergütung dafür bewerben, dass sie 2031/32 Strom bereithalten. 2026 werden 9 Gigawatt neue Langzeitkapazitäten ausgeschrieben.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
9 GW neue Langzeitkapazitäten in 2 Runden 2026 ausgeschrieben 2027: weitere 2 GW Neuanlagen, dann technologieoffene Runden Lieferjahr: 1. November 2031 bis 31. Oktober 2032 Geschätzte Förderkosten 2031: 1 bis 3 Milliarden Euro Geförderte Kraftwerke müssen ab 2045 klimaneutral sein
Wen es betrifft
Die Förderkosten von geschätzt 1 bis 3 Milliarden Euro im Jahr 2031 sollen über eine Umlage finanziert werden, die erst mit einem späteren Gesetz eingeführt und ab 2031 erhoben wird; zugleich sichert der Mechanismus in gewissem Umfang gegen hohe Strompreise ab.
Wie weit es ist
Beschlossen und in Kraft. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung; Ausschreibungen ab 2026, Bereitstellung der Leistung vom 1. November 2031 bis 31. Oktober 2032.
- Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke