EUDI-Wallet: Ausweis und Nachweise auf dem Handy, Nutzung freiwillig
Deutschland führt die EU-weite digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) ein: Damit kann man sich per Handy ausweisen, Nachweise speichern und Verträge elektronisch unterschreiben. Die Nutzung ist freiwillig, andere Ausweismittel bleiben bestehen.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
EUDI-Wallet: Ausweis und Nachweise auf dem Handy, Nutzung freiwillig. Aufsicht über Vertrauensdienste gebündelt bei der Bundesnetzagentur.
Wen es betrifft
Wer die digitale Brieftasche nutzt, kann sich mit dem Handy ausweisen, Nachweise speichern und elektronisch unterschreiben; insgesamt sinkt der Zeitaufwand um 3,9 Millionen Stunden pro Jahr. Beim Banken- und Zahlungsverkehr kann die Identität künftig mit der digitalen Brieftasche nachgewiesen werden, etwa bei geldwäscherechtlichen Prüfungen. Im Gesundheitswesen können einzelne Nachweise mit eigenen Gesundheitsdaten sicher in der digitalen Brieftasche gespeichert werden.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Ab wann: am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.