Zustimmung der Ausländerbehörde wird Wirksamkeitsbedingung
Erkennt ein Mann mit deutschem Pass oder festem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für das Kind einer Mutter mit unsicherem Aufenthalt an, wird das künftig nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde zustimmt – außer er weist per Gentest nach, dass er der leibliche Vater ist.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Zustimmung der Ausländerbehörde wird Wirksamkeitsbedingung Gemeinsamer Wohnsitz: 18 → 14 Monate (Ausschuss) Ausländerbehörde entscheidet in 4 Monaten, sonst gilt Zustimmung
Wen es betrifft
Ohne Zustimmung der Ausländerbehörde wird die Vaterschaft nicht wirksam, das Standesamt weist den Antrag auf Eintragung des Vaters zurück – damit entfallen auch die staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Folgen. Sie brauchen keine Zustimmung der Ausländerbehörde, wenn die Ehe oder das Geschwisterkind in einem deutschen Register eingetragen ist; das Standesamt trägt den Vater direkt ein. Die Regeln zu sicheren Herkunftsstaaten gelten auch für die neue EU-Liste, und die neuen europäischen Asylvorgaben werden auch auf Verfahren angewendet, die vor dem 12. Juni 2026 begonnen haben.
Wie weit es ist
Beschlossen und in Kraft. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Stand
- BeschlossenBundestag und Bundesrat sind durch, das Gesetz ist verkündet.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne, Linke · Enthaltung: AfD