Recht auf mündliche Anhörung vor dem Oberlandesgericht bei Auslieferung
Das Recht der Rechtshilfe zwischen Deutschland und anderen Staaten wird neu geordnet. Wer ausgeliefert werden soll, kann künftig verlangen, vom Oberlandesgericht mündlich angehört zu werden, und bekommt neue Möglichkeiten, die Entscheidung überprüfen zu lassen.
ca. 1 Min. LesezeitWas sich ändert
Recht auf mündliche Anhörung vor dem Oberlandesgericht bei Auslieferung Festhalteanordnung nach vorläufiger Festnahme: max. 21 Tage Neuer Rechtsbehelf gegen Zulässigkeitsentscheidung des Oberlandesgerichts Betroffene können Vorlage einer Rechtsfrage an den BGH beantragen
Wen es betrifft
Für ihre Auslieferung gelten neue Regeln, die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umsetzen. Für ihre Auslieferung zur Strafverfolgung und zur Strafvollstreckung gelten neue Regeln nach der EuGH-Rechtsprechung.
Wie weit es ist
Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Am ersten Tag des siebten Monats nach der Verkündung; einzelne Vorschriften am 1. Februar 2027, eine Vorschrift am Tag nach der Verkündung.
- Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.