IP-Adressen: Speicherpflicht 3 Monate für alle Internetanschlüsse
Internetanbieter müssen künftig drei Monate lang speichern, welche IP-Adresse wann an welchen Anschluss vergeben wurde. 2 weitere Gesetze ändern dieselbe Regelung.
ca. 1 Min. Lesezeit · 3 GesetzeIP-Adressen: Speicherpflicht 3 Monate für alle Internetanschlüsse
Internetanbieter müssen künftig drei Monate lang speichern, welche IP-Adresse wann an welchen Anschluss vergeben wurde. Polizei und Staatsanwaltschaft können darüber leichter herausfinden, wem ein Anschluss gehört. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab am Tag nach der Verkündung.
Widerspruch gegen Bescheide künftig einfach elektronisch möglich
Wer gegen einen Bescheid Widerspruch einlegt, kann das künftig einfach elektronisch tun statt per Brief. Zudem sollen Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte schneller entscheiden, etwa durch mehr Einzelrichter; Zwangsgelder gegen Behörden steigen auf bis zu 25.000 Euro. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab 1. Januar 2027; einzelne Artikel am 1. Januar 2028, am 1. Juli 2028 und am 1. Januar 2036.
BfV und BND erhalten erweiterte Aufklärungs- und Eingriffsbefugnisse
Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bekommen mehr Befugnisse, etwa zur Aufklärung im Internet und zum Eingreifen bei bestimmten Gefahren. Die Kontrolle darüber wird beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt. Der Entwurf liegt im Ausschuss. Gelten soll es ab Am Tag nach der Verkündung; Artikel 4 erst am 1. Januar 2033.
- Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
- Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
- Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts
- Stand
- EntwurfWird im Ausschuss beraten.
- Eingebracht
- Bundesregierung (CDU/CSU, SPD)
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.