Strengere Schutzregeln für Ratenkauf und kleine Kredite ab November
Der Bundestag hat neue Regeln für Kredite, Reparaturen und E-Scooter beschlossen. Weitere Gesetze betreffen Schuldnerberatung, Behördengänge und den Netzausbau, teils sind sie noch nicht abschließend beschlossen.
Ab dem 20. November 2026 gelten strengere Schutzregeln für Kredite. Sie erfassen auch Ratenkäufe, Dispokredite und Kredite unter 200 Euro. Ein Dispokredit ist das erlaubte Überziehen des Girokontos. Auch „Jetzt kaufen, später zahlen“ fällt darunter. Kreditgeber müssen die Zahlungsfähigkeit strenger prüfen. Schulden aus früheren solchen Käufen zählen mit. Kundinnen und Kunden müssen dafür mehr Angaben zu Einkommen und Ausgaben machen. Das dauert rund zwei Minuten länger pro Fall.
Mehr Rechte gegenüber der Bank
Vor dem Vertrag gibt es mehr Informationen. Entscheidet ein Computer allein über die Kreditwürdigkeit, kann man eine Prüfung durch einen Menschen verlangen. Daten etwa aus sozialen Netzwerken sind besser geschützt. Vor einer Kündigung muss die Bank mindestens 30 Tage vorher informieren. Einen gekündigten Dispo kann man in zwölf Monatsraten zurückzahlen, zum vereinbarten Zins. Das Widerrufsrecht endet spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.
Hilfe bei Schulden
Vor einer Zwangsvollstreckung, also dem zwangsweisen Eintreiben von Schulden, muss die Bank angemessene Nachsicht zeigen. Darauf haben Betroffene einen einklagbaren Anspruch. Zudem soll es ab dem 20. November 2026 unabhängige Schuldnerberatung geben. Sie soll grundsätzlich kostenlos sein. Ein begrenztes Entgelt ist nur im begründeten Einzelfall vorgesehen. Die Länder müssen das Angebot sicherstellen. Der Bundestag hat zugestimmt, nun ist der Bundesrat am Zug.
Reparieren statt ersetzen
Wer ein mangelhaftes Gerät reparieren lässt statt es zu ersetzen, bekommt zwölf Monate länger Gewährleistung. Das ist die Haftung des Verkäufers für Mängel. Hersteller von Waschmaschinen, Kühlschränken, Smartphones und Tablets müssen auf Wunsch reparieren. Für die Reparaturzeit kann der Händler kostenlos ein Ersatzgerät leihen. Dasselbe Gesetz betrifft auch Vorsorgeverfügungen. Ab dem 1. Oktober 2026 gelten neue Regeln für das Zentrale Vorsorgeregister.
Haftung bei E-Scooter-Unfällen
Bei Unfällen mit E-Scootern haften Halter künftig auch ohne Verschulden. Geschädigte können sich direkt an den Halter wenden. Sie müssen dem Fahrer kein Verschulden mehr nachweisen. Fahrer haften, wenn sie sich nicht von einem vermuteten Verschulden entlasten. Die private Haftpflichtprämie liegt derzeit bei 25 bis 35 Euro im Jahr. Sie kann um wenige Euro steigen. Mietpreise für gewerblich vermietete E-Scooter können sich höchstens geringfügig erhöhen.
Weniger Papier im Amt
Bei der Anmeldung im Meldeamt reicht künftig eine elektronische Unterschrift. Das geht etwa auf einem Tablet oder per Klick auf ein Bestätigungskästchen. Wo bisher Schriftform verlangt war, reicht künftig ein elektronisches Dokument, vor allem eine E-Mail. Die De-Mail wird abgeschafft. Ein Umstieg ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Reedereien müssen Seeleute nicht mehr beim Meldeamt melden. Bürger sparen so rund 85.000 Stunden im Jahr.
Glasfaser schneller ausbauen
Ein Gesetzentwurf soll den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen. Er ist noch nicht beschlossen. Genehmigungen sollen einfacher werden, teils soll eine bloße Meldung genügen. Gebäude sollen vollständig mit Glasfaser erschlossen werden können. Ein neues Gigabit-Grundbuch soll Ausbaudaten bündeln. Beim Wechsel vom Kupfer- zum Glasfasernetz soll der Anschluss durchgehend versorgt bleiben. Die Bundesnetzagentur soll die EU-Roaming-Regeln weiter überwachen.